Information zur Verodnung Ambulanter Psychiatrischer Pflege
Nach der
Häusliche Krankenpflege-Richtlinien des G-BA (§ 4 Absatz 6 HKP-RL) kann die Verordnung zur APP von folgenden Berufsgruppen verschrieben werden:
Von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassenen Fachärzt*innen für Psychiatrie, Nervenheilkunde, Neurologie, Psychosomatik und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie
Von psychologischen Psychotherapeut*innen bzw. psychologischen Kinder- und Jugendpsycholog*innen
Von einer Hausärztin oder einem Hausarzt für längstens 6 Wochen (§4 Absatz 6 Satz 4ff. HKP-RL)
Im Rahmen des Entlassungsmanagements durch eine Fachklinik für Psychiatrie für den Zeitraum von sieben Kalendertagen (§7 Absatz 5 HKP-RL)
Leitfaden zur Verordnung der APP
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Die APP wird über das Verordnungsformular Muster 12 „Verordnung Häuslicher Krankenpflege“ verordnet.
2
In diesem Formular muss die Leistung „Ambulante Psychiatrische Pflege“ samt der gewünschten Häufigkeit der Einsätze (auch zwei direkt aufeinander folgende Einheiten sind möglich) aufgeführt sein. Wo innerhalb der Verordnung zur Häuslichen Krankenpflege die ärztliche Anordnung zur Erbringung der APP niedergeschrieben ist, ist für die Krankenkassen unerheblich. Die Maßnahme kann unter „Sonstige Maßnahmen der Behandlungspflege“, aber auch unter „weitere Hinweise zur Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung“ aufgeschrieben werden.
3
SEHR WICHTIG: Es muss immer ein Behandlungsplan ausgefüllt werden, dieser umfasst die Indikation, die Fähigkeitsstörungen, die Zielsetzung der Behandlung und die Behandlungsschritte sowie auch einen GAF-Wert. Die sogenannte GAF-Skala („Global Assessment of Functioning Scale“) gibt Auskunft über das Ausmaß der Fähigkeitsstörungen. Bei den „Regelindikationen“ muss der GAF-Wert kleiner gleich 50 sein. Krankenkassen lehnen ohne die Angabe des GAF-Wertes die Verordnung sonst ab.
Die BAPP e.V. hat hierzu ein Muster erarbeitet:
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Eine Erstverordnung darf offiziell nur für 14 Tage ausgestellt werden. In dieser Zeit ermittelt das PflegeTeam Rheinland, ob die versicherte Person über eine ausreichende Adhärenz verfügt, um an den vorliegenden Problemen zu arbeiten.
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Folgeverordnungen können, wenn die Diagnose einmal fachärztlich gesichert ist, auch durch den Hausarzt vorgenommen werden.
6
Bis zu vier Monate können Maßnahmen der APP verordnet werden. Falls eine Notwendigkeit für APP über vier Monate hinaus besteht, muss die Ärztin bzw. der Arzt dies begründen.
Wichtige Dokumente
Zu Ihrem Verordnungsmanagement für die APP gehört die Orientierung an individuellen Behandlungsplänen sowie die Beachtung der GAF-Skala.
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Behanderler APP
Lea Stoffelen
Lea Stoffelen, unsere Koordinatorin der APP, hilft Ihnen gerne weiter.